Kinder mit autistischen Verhaltensweisen sind bildungsfähig. Sie haben das gesetzlich verbürgte Recht auf Unterricht, der sich an ihren Fähigkeiten und Bedürfnissen ausrichtet (Bay EUG Art. 2). Ziel des MSD-A ist die individuelle Begleitung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit autistischen Verhaltensweisen durch.
Ansprechpartner: